Was ist zum Thema Steuern im Regierungsprogramm 2020-2024 vorgesehen?
Im Regierungsprogramm 2020-2024 sind unter anderem auch die geplanten Änderungen im Bereich Steuern dargestellt. Im Folgenden finden Sie eine (unvollständige) Übersicht über ausgewählte Gesetzesvorhaben:
Steuerentlastung
In der Einkommensteuer sollen die erste, zweite und dritte Stufe des Tarifs reduziert werden: von 25 % auf 20 %, 35 % auf 30 % und 42 % auf 40 %.
Die Untergrenze des Familienbonus Plus soll von € 250 auf € 350 pro Kind und der Gesamtbetrages von € 1.500 auf € 1.750 Euro pro Kind erhöht werden
Für die Inanspruchnahme des Gewinnfreibetrages sollen Investitionen erst ab € 100.000 notwendig sein.
Der Körperschaftsteuersatz soll von 25 % auf 21 % gesenkt werden.
Ökologische bzw. ethische Investitionen sollen von der KESt befreit werden.
Gewinnbeteiligungen der Belegschaft sollen steuerlich begünstigt werden.
Ein Maßnahmenbündel soll Einkünfte aus Landwirtschaft entlasten, wie z. B. die Erhöhung der Buchführungsgrenzen auf € 700.000 oder einer 3-Jahres-Verteilung für Gewinne in der Landwirtschaft.
Für Einnahmen-Ausgabenrechner soll die Möglichkeit eines Gewinnrücktrages geschaffen werden.
Ökosoziale Marktwirtschaft
Die Flugticketabgabe soll auf € 12 vereinheitlicht werden (Erhöhung von Kurzstrecke und Mittelstrecke, Senkung der Langstrecke).
Erhöhung der NoVA und Überarbeitung CO2-Formel ohne Deckelung
Maßnahmen gegen den Tanktourismus und LKW-Schwerverkehr aus dem Ausland
Ökologisierung der LKW-Maut, des Dienstwagenprivilegs für neue Dienstwägen und des Pendlerpauschales
Bis 2022 sollen aufkommensneutral klimaschädliche Emissionen bepreist und Unternehmen sowie Private sektoral entlastet werden.
Steuerstrukturreform
Neukodifizierung des Einkommensteuerrechtes
Vereinfachung der Besteuerung und des Feststellungsverfahrens von Personengesellschaften
Zusammenlegung der Einkunftsarten Gewerbebetrieb und selbständige Arbeit
Zusammenfassung von Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen unter dem Begriff abzugsfähige Privatausgaben
Prüfung der Anpassung der Grenzbeträge der Progressionsstufen auf Basis der Inflation der Vorjahre (kalte Progression)
Weitere Vorhaben
Eine Behaltefrist für eine Kapitalertragsteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten soll erarbeitet werden.
Prüfung der Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen und ein Steueranreizmodell für die österreichische Filmproduktion
Senkung des USt-Satzes für Damenhygieneartikel
Steuerliche Begünstigung von Unterstützungsleistungen von umweltfreundlicher betrieblicher Mobilität von Mitarbeitern (z. B. Radfahren, Elektroräder)
Umstrukturierung und Anpassung der Tabaksteuer
Prüfung der Abschaffung der Mindestkörperschaftsteuer
Abschaffung der Schaumweinsteuer
Evaluierung der Regelung zur Einlagenrückzahlung
Prüfung der Regelungen im Bereich der Abschreibungsmethoden
Unternehmen sollen einen Rechtsanspruch auf Durchführung einer Betriebsprüfung haben, soweit es bestehende Prüfkapazitäten zulassen.
Suche nach praktikablen Regelungen zur Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen
Vereinfachung der Lohnverrechnung
Abschaffung der Veröffentlichungspflicht in Papierform in der Wiener Zeitung
Senkung des GmbH-Mindeststammkapitals auf € 10.000
Leichtere Absetzbarkeit von Arbeitszimmern
Erhöhung der Freigrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) auf € 1.000. Eine weitere Erhöhung auf € 1.500 für GWG mit besonderer Energieeffizienzklasse ist geplant.
Zudem sollen weiter Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug gesetzt werden.
Die Umsetzung der geplanten Gesetzesvorhaben bleibt abzuwarten.
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